„Spiegel TV“ berichtet, wie Versicherer den Flutopfern im Ahrtal die Entschädigung verweigern
Es "besteht nur Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung infolge Starkregen. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen für Schäden, die durch eine Sturmflut oder Flut verursacht werden", lautet ein Ablehnungsschreiben. Die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 fordert allein im Ahrtal 133 Menschenleben. Diejenigen, die überlebten, haben ihre Häuser verloren und streiten mit der Versicherung, berichtet eine Spiegel TV-Reportage. Der Beitrag „Spiegel TV“ berichtet, wie Versicherer den Flutopfern im Ahrtal die Entschädigung verweigern erschien zuerst auf Versicherungswirtschaft-heute.
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