HDI lehnt Wasserschäden im letztjährigen Flutzeitraum unter Faktenverdrehung ab
Wenn Wasser durch einen Rückstau zu Gebäudeschäden führt, dann kann das, muss es aber nicht, ein versicherter Schaden sein. Es kommt insbesondere auf die abgesicherten Leistungen als auch die Versicherungsbedingungen an, zumal wenn ein Regenfallrohr beim Schaden eine große Rolle spielt.
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