„Der Gesetzgeber hat schlichtweg geschlafen“
Die Senkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel auf 0,25 Prozent hat für Teile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) deutliche Folgen. Die „Beitragszusage mit Mindestleistung“ etwa ist damit praktisch tot. Warum das so ist, welche Folgen das hat und inwiefern der Gesetzgeber hier die Schuld trägt, erklärt Thomas Dommermuth vom fachlichen Beirat des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).
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