Serie: Schadensfall des Monats Januar 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Verkaufen, verkaufen, verkaufen!
Als die Corona-Krise im Februar 2020 an Fahrt aufnahm und auch vor den Aktienmärkten nicht Halt machte, entschieden sich viele Anleger aus Sorge vor Kursverlusten ihre Depots aufzulösen. In aller Eile wurden Banken und Vermittlern entsprechende Verkaufsorder erteilt. Einigen ging die Umsetzung dann jedoch nicht schnell genug …
Seit 2016 hatte Anleger A verschiedentlich die Dienste von Finanzanlagenvermittler F in Anspruch genommen. Am 6. März 2020 meldete sich A telefonisch bei F und drängte darauf, seinen kompletten Depotbestand – verschiedenste Anteile an inländischem offenen Investmentvermögen – schnellstmöglich zu verkaufen. F wies darauf hin, dass er dies bekanntlich nicht ohne weiteres veranlassen könne. A müsse ihm einen unterschriebenen Verkaufsauftrag zur Verfügung stellen, gerne würde er diesen dann an die Depotbank weiterleiten. Man kam überein, dass F die Verkaufsorder vorbereiten und dem F zur Unterschrift übersenden solle. Beides wurde noch am gleichen Tag veranlasst. Als F die Verkaufsorder dann am Abend des 6. März, einem Freitag, an die Bank weiterleiten wollte, unterlief ihm bei der E-Mail-Adresse der Bank allerdings ein Tippfehler. Dieser wurde erst im Laufe des 9. März bemerkt und eine erneute Übersendung – dieses Mal an die richtige Adresse - veranlasst. Doch es wurde noch ein weiteres Problem offenbar: Bei Sichtung des Depots und der in aller Eile erstellten Verkaufsorder hatte F zwei Positionen übersehen. Umgehend informierte er A und legte diesem eine weitere Verkaufsorder zur Unterschrift vor. Diese wurde schließlich am 10. März an die Bank weitergeleitet und dort, ebenso wie die erste Verkaufsorder, am 13. März bearbeitet. Seit dem ersten Telefonat zwischen A und F waren die Kurse einiger Anteile jedoch stark gefallen, der daraus resultierende Schaden lag bei knapp 6.900 EUR. Diesen Betrag verlangte A von F als Schadensersatz.