Stellt R+V Kunden schlechter als nach GDV-Bedingungen?
Ein fränkischer Makler wollte seinem Kunden sehr guten Elementarschutz bieten. Bei näherer Recherche entdeckte er eine Bedingungsänderung der R+V. Die bringt nicht nur den Kunden im Ernstfall um die Leistung, sondern auch den Makler in die Haftung.
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