„DU-Klauseln führen zur Beweislastumkehr zugunsten des Versicherten“
Wenn Beamte dienstunfähig werden, erhalten sie nicht automatisch Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – es sei denn, in der BU ist eine Dienstunfähigkeitsklausel – kurz: DU-Klausel – integriert. Makler und BU-Experte Philip Wenzel spricht im Interview über die Typologie von DU-Klauseln, was sie unterscheidet – und wer sie braucht.
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