Verbraucherzentrale mahnt Württembergische ab
Eine Klausel in der Rechtsschutz-Versicherung soll nach Auffassung der Verbraucherschützer die Beweisführung hinsichtlich der Schadenmeldung erheblich einschränken. Dadurch würden die Kunden unangemessen benachteiligt werden. Die Württembergische reagiert. mehr ...
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