Wann die gesetzliche Witwen- und Witwerrente gekürzt wird
Rund jedem zweiten Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente wird die Rente ganz oder teilweise gekürzt. Denn überschreitet das Einkommen eines Hinterbliebenen, das er zusätzlich zur gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente verdient, einen bestimmten Freibetrag, kann es durch eine Einkommensanrechnung zu einer Rentenkürzung kommen. Dieser Freibetrag hat sich zum 1. Juli 2021 für die Rentenbezieher in Ostdeutschland erhöht, während er für westdeutsche Hinterbliebene gleichgeblieben ist.
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