Großbetriebe machen es vor: Niedrigverdienerförderung boomt in der bAV - Versicherungswirtschaft-heute
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 der bAV-Förderbetrag für Niedrigverdiener eingeführt. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags für arbeitgeberfinanzierte Versorgungen, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2.575 Euro pro Monat verdient. Denn gerade in dieser Zielgruppe ist die Gefahr der Altersarmut besonders hoch und die Eigenvorsorge eher niedrig.
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