Braucht man AU-, DU- und Krebsklauseln überhaupt? - Pfefferminzia.de
In der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich zuletzt der Trend abgezeichnet, Klauseln in die Verträge einzubauen, die einen vereinfachten Zugang zur Leistung versprechen – darunter etwa Infektions-, Dienstunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsklauseln. Braucht es die aber tatsächlich? Biometrie-Experte Philip Wenzel wagt in seiner Kolumne ein Gedankenspiel.
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