Versicherungsschutz bei fahrlässigem Handeln - Pfefferminzia.de
Einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – diese drei Faktoren beeinflussen die Übernahme der Kosten seitens des Versicherers. Gibt es eine Mitschuld des Versicherungsnehmers, muss dieser unter Umständen einen Teil selbst bezahlen. Wie sich das auf die Haftpflichtversicherung bei Gewerbetreibenden auswirkt, lesen Sie hier.
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