Allianz: Versuchte Verkaufssteuerung über die Vergütung ist gesetzeswidrig
Die Allianz Lebensversicherungs-AG zahlt für ein quasi identisches Produkt, bei dem sich die Tarife lediglich in der Beitragserhalts-Garantiehöhe unterscheiden, 100 % mehr Courtage, wenn der Versicherungsmakler den Tarif mit der geringeren Beitragsgarantie vermittelt. Doch die Allianz will bei einer doppelt so hohen Vergütung keinen gesetzeswidrigen Anreiz erkennen: Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wurde § 48a („Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten“) neu in das VAG aufgenommen und trat am 23.02.2018 in Kraft.
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