VSH setzt Makler nach Schadenfall vor die Tür – es geht auch anders
Meldet der Versicherungsmakler seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) einen Schadenfall, kann die Stimmung zwischen den Parteien schnell frostig werden – und es droht sogar die Scheidung per Sonderkündigungsrecht. Makler sollten deshalb unbedingt auf einen Verzicht dieser Klausel drängen, rät VSH-Experte Christian Henseler in seinem Gastbeitrag.
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