Wie sich die Teilzeitfalle aushebeln lässt
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt und später in Teilzeit wechselt, kann eine böse Überraschung erleben. Denn Teilzeitkräfte bekommen bisher in bestimmten Fällen erst ab einem höheren Erkrankungsgrad BU-Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte. Davor kann eine spezielle Teilzeitklausel im Tarif schützen.
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