Wie die Basis-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird
Wer einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter geltend machen will, muss sein Vermögen so gut wie aufgebraucht haben – aber nicht die angesparte Rürup-Rente. Die regelmäßigen Auszahlungen daraus werden jedoch auf den Anspruch angerechnet, allerdings nicht zu 100 Prozent. Bei der Anrechnung der Basis-Rente auf die Witwenrente gilt: Es kommt darauf an.
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