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Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Ein Jahr Corona in Deutschland: Ein (Rück-)Blick auf die Maklerhaftung

10.03.2021

Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Ein Jahr Corona in Deutschland: Ein (Rück-)Blick auf die Maklerhaftung © Hans John Versicherungsmakler GmbH

GF der Hans John Versicherungsmakler GmbH: Marc Hinrichsen, Franziska Geusen, Stefan Hammersen

Am 27.01.2020 wurde in Deutschland die erste Corona-Infektion bestätigt. Im Kreis Starnberg (Bayern) hatte sich ein Mitarbeiter eines Autozulieferers mit dem Virus angesteckt. Innerhalb dieser Infektionskette wurden später 14 Fälle nachgewiesen. Was darauf folgte, war eine Pandemie unvorstellbaren Ausmaßes: Mehr als 2 Millionen Infektionen wurden registriert, mehr als 50.000 Menschen starben „an oder im Zusammenhang mit Corona“.

Neben den aktuellen Fallzahlen beschäftigen die wirtschaftlichen Folgen das Tagesgeschehen. Die Veranstaltungsbranche leidet, Hotels, Gastronomie und selbstständige Unternehmer stehen vor dem finanziellen Knockout aufgrund der Einschränkungen bzw. Schließungen der Betriebe. Einige Unternehmen haben Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, doch Leistungen blieben oftmals aus. Hunderte zivilrechtliche Verfahren gegen Betriebsschließungsversicherer sind anhängig, zig kontrovers diskutierte Urteile wurden gesprochen. Hauptstreitpunkt war und ist die Frage, ob das Coronavirus SARS-CoV 2 und die daraus resultierende Erkrankung COVID-19 (nachfolgend verallgemeinert: Corona) überhaupt nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen versichert ist.

„Wenn der Versicherer nicht zahlt, dann vielleicht der Makler?“ mag sich manch Versicherungsnehmer bzw. Anwalt denken. Warum wurde der Abschluss einer Betriebsausfallversicherung nicht empfohlen? Warum hat der Makler eine Betriebsausfallversicherung vermittelt, die bei Corona nicht leistet? Inwieweit muss ein Versicherungsnehmer überhaupt auf die Möglichkeit, solche Risiken einzubeziehen, zumindest hingewiesen werden? Wann wäre einem Versicherungsnehmer aufgrund seines individuellen Risikoprofils jedenfalls zu dieser umfassenderen Deckung zu raten? 

Ist die Anspruchsmentalität gegenüber Versicherungsmaklern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie tatsächlich gestiegen? Wir berichten über ein Jahr voller Ereignisse.

Vor dem ersten Lockdown

Die ersten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer änderten ihre Zeichnungspolitik hinsichtlich möglicher Rückdatierungen bzw. Rückwärtsversicherungen aus Sorge, sich Haftungsfälle im Zusammenhang mit Corona einzukaufen. Unklar war, wie sich die Inanspruchnahme von Versicherungsvermittlern aufgrund (angeblicher) Falschberatung entwickeln würde-Versicherungsmakler, die beispielsweise aufgrund einer rückwirkenden Abmeldung aus einem Gruppenvertrag einen Versicherungsbeginn in der Vergangenheit benötigten, standen nunmehr vor dem Problem, dass Versicherer restriktiver mit entsprechenden Anfragen umgingen. Teilweise lehnten Versicherer diese Anfragen ab oder schlossen für Rückwärtsversicherungen Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Vermittlung von Betriebsschließungs-, Betriebsunterbrechungs-versicherungen oder sonstigen Versicherungen zur Absicherung von Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Epidemien oder Pandemien, aus.

Der GDV verdeutlichte, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass Pandemien im Normalfall nicht abgesichert sind, erste Versicherer kündigten an, dass sie für Corona bedingte Absagen von Veranstaltungen nicht leisten werden. „Versicherer sind in der Corona-Krise fein raus“ titelte n-tv.

Versicherer reagierten, stoppten die Annahme von Anträgen, lehnten sogar rückwirkend Anträge ab oder schlossen Schäden aufgrund Corona ausdrücklich aus. Makler mussten sich auf die veränderte Situation einstellen.

Vereinzelt wurde von einer drohenden Klagewelle gegen Versicherungsmakler gesprochen. Das „Schöne“ an einer Vermittlung durch einen Versicherungsmakler: Über dessen Bonität müsse sich der geschädigte Unternehmer keine Gedanken machen, der Makler hat ja eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Innerhalb der Anwaltschaft wurde die Meinung jedoch weit überwiegend nicht geteilt, wenngleich Versicherungsmakler mit Schadensersatzforderungen rechnen müssen. Rückblickend kann bestätigt werden: Eine Klagewelle ist glücklicherweise ausgeblieben.

Am 10. März meldete erstmalig ein Makler über unser Haus einen möglichen Schadensfall im Zusammenhang mit Corona. Hierbei handelte es sich jedoch um eine rein vorsorgliche Meldung des Maklers. Wenige Tage vor dem ersten Lockdown meldeten sich zwei weiterer Makler, da die Betriebsschließungsversicherung jeweils signalisierte, keine Versicherungsleistungen erbringen zu wollen. Die Makler waren verunsichert und wollten vorsorglich eine Meldung bei uns vornehmen. Eine tatsächliche Inanspruchnahme erfolgte nach unserem Kenntnisstand in diesen Fällen nicht.

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