EU-Transparenzverordnung: Makler müssen nach "Treu und Glauben" handeln
Ab heute (10. März 2021) müssen Versicherungsvermittler die "Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" (TVO) anwenden und ihre Homepage entsprechend anpassen. Es sei gut, dass die EU in Sachen Klima- und Umweltschutz vorangeht, findet Bernward Maasjost, Geschäftsführer des Maklerpools pma. Aber wieder einmal hinke die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regulierungswut hinterher, so der Pool-Chef - und das zu Lasten der Versicherungsmakler. Lesen Sie hier seinen Kommentar:
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