Bafin konkretisiert echte Gruppenversicherungs-Verträge
In einem neuen Rundschreiben liefert die Aufsicht nicht nur eine Definition. Sie informiert auch darüber, was sie in Hinblick auf die Ausgestaltung des Dreiecksverhältnisses zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherter Person erwartet. mehr ...
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