Provisionsdeckel auf Restschuld begrenzt
Vor fast genau zwei Jahren hatte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen" vorgelegt und trotz einer Nachbesserung im Juni keinen Konsens überhaupt nur innerhalb der Großen Koalition herbeiführen können, dieses Gesetz dem Deutschen Bundestag zur Beratung zuzuleiten. Insbesondere die Unions-Parteien waren nicht von der Notwendigkeit eines Provisionsdeckels bei normalen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen für die Altersvorsorge überzeugt.
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