Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den Bedingungen der Versicherer
Nach umfangreichen Vergleichen und der Entscheidung für einen Kfz-Versicherer wird die Fahrerschutzversicherung mal kurz dazugebucht. Kostet nicht viel und der Sinn dieser Absicherung ist ja schnell erklärt. Die Folgen aus dieser Einstellung können dramatisch sein. Von einem Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen bis zum EKG für die im Auto mitgeführte Katze ist in den Klauseln fast alles dabei.
Die unterschiedlichen Klauseln zur Fahrerschutzversicherung sind in der Tat sehr umfangreich. Hand aufs Herz? Welcher Makler bezieht bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung die Bedingungen der Fahrerschutzversicherung mit ein, falls dieser Baustein gewünscht wird? Meist eine Jahresprämie zwischen 25,- und 50,- EUR, da lohnt der Blick ins Detail ja nicht. Und die Vergleichsrechner bieten es nicht an, die Leistungen einer Fahrerschutzversicherung im Vergleich zu berücksichtigen.
2016 hatten wir bereits beispielhaft auf einige Klauseln, die Makler kennen sollten, hingewiesen. Der Artikel hat damals auf zum Teil unglaubliche Klauseln aufmerksam gemacht.
Ein erneuter Blick in die Klauseln der Fahrerschutzversicherung soll Makler lediglich sensibel für diesen Baustein machen und sie auf die Gefahren, die in den unterschiedlichen Bedingungen lauern, aufmerksam machen. Es wird hier kein Anspruch auf einen objektiven und vollständigen Vergleich erhoben und es werden hier auch nur stichprobenartig die Klauseln einzelner Versicherer als Beispiel aufgegriffen.
Das Ein- und Aussteigen bleibt ein hohes Risiko
Grundsätzlich sind Personenschäden des berechtigten Fahrers versichert, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen, so steht es in vielen Bedingungen.
Eine Autopanne auf der Autobahn zwingt den Fahrer also dazu, lieber im Auto sitzenzubleiben, damit er seinen Versicherungsschutz bei einem evtl. Unfall während des Ein- und Aussteigens nicht verliert.
Bei der Barmenia heißt es: „Versichert sind Personenschäden, die dem berechtigten Fahrer durch einen Unfall während des Gebrauchs des versicherten Fahrzeuges zustoßen.“ Hier also Gebrauch und nicht Lenken des Fahrzeugs. Die Barmenia hat den sonst meist üblichen Zusatz „Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen“ nicht.
Bei Verti z.B. gibt es für den berechtigten Fahrer außerdem Alterseinschränkungen. Ein Fahrer unter 24 Jahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Auch Janitos hat ein Mindestalter von 23 Jahren. Beim HDI gilt die Vollendung des 23. Lebensjahres.
Die Fahrerschutzversicherung ersetzt den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei wird nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts geleistet. Von Ausnahmen abgesehen, werden keine Leistungen erbracht, soweit gegenüber Dritten Anspruch auf Ersatz des Schadens oder des Anspruchs auf deckungsgleiche Leistungen bestehen. Dies ist der Inhalt div. Bedingungen.