„Der Makler muss im ersten Quartal auf seine Kunden zugehen“
Bis Januar 2022 müssen Arbeitgeber den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent für sämtliche Entgeltumwandlungen im bAV-Bestand umgesetzt haben. Eine aufwändige Aufgabe, die erheblichen Vorlauf benötigt und speziell die betreuenden Makler fordert.
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