Berufsunfähigkeit: Neue Regeln ab Januar - auch rückwirkend
Arbeiten kann krank machen und mitunter einen Jobwechsel erfordern, damit Symptome als Berufskrankheit anerkannt werden. Doch dieser Unterlassungszwang fällt nun weg - und die Regeln gelten sogar rückwirkend.
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