Ist ‚Versicherungsmakler‘ bei der RheinLand ein irreführender Marketing-Gag? (Teil 1)
Wenn ein Maklerpool mit einer Mehrfachagenten GmbH zusammenarbeitet, damit Ausschließlichkeitsvertreter eines Versicherers auf Produkte anderer Versicherer zugreifen können, dann muss man hellhörig werden. Umso mehr, wenn das dem Schutz vor einem „Maklereinbruch“ dienen soll.
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