Was bei Online-Weiterbildungen zu beachten ist

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Was bei Online-Weiterbildungen zu beachten ist

Angestellte und Selbstständige, die im Versicherungswesen beratend tätig sind, müssen seit Februar 2018 im Rahmen der Weiterbildung sogenannte Bildungszeiten erwerben. Das betrifft selbstständige Makler genauso wie größere Agenturen mit Angestellten. Die Insurance EU-Richtlinie Distribution Directive (IDD) regelt diese Vorgabe gesetzlich. Ähnlich wie bei Weiterbildungen in anderen Branchen müssen pro Jahr 15 Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden – durch klassische Weiterbildungen mit Präsenztrainings vor Ort, durch Vorträge, Webinare oder in Online-Angeboten.

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