Rund um die Tesla-Versicherungspläne
Tesla ist in aller Munde. Die Geschäfte laufen in Deutschland gut. Der kürzliche Aktieneinbruch wirft zwar mal wieder die Frage auf, ob der Hype um die smarten Elektroautos und um Tesla-Chef Elon Musk gerechtfertigt ist, vorerst hält die Begeisterung aber an. Das dürfte auch das kürzliche Urteil des Landgerichts München nicht ändern, dass Tesla nicht mehr mit dem Ausdruck „Autopilot“ für die Selbstfahrfunktionen seiner Autos werben darf. Das sei übertrieben, meinen die Richter, zumal autonomes Fahren in Deutschland noch nicht zulässig ist.
Weiterlesen auf: AssCompact