Kfz-Versicherung: Versicherer darf auch Datenspeicher und Assistenzsysteme auslesen
Das Landgericht Köln hatte es für ein aktuelles Urteil mit einer arglistigen Obliegenheitsverletzung zu tun. Diese beging just der Kläger, der tatsächlich meinte: Die Vollkasko müsse auch dann für einen Unfallschaden leisten, wenn der Unfallwagen vor der Untersuchung des Schadenereignisses in Polen verschwindet. Damit hat er aber die Rechnung ohne die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemacht. Der Versicherungsbote stellt den ominösen Fall vor dem Landgericht in Köln ... weiterlesen
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