Vermittler dürfen Cyber trotz Coronakrise nicht aus den Augen verlieren
In den vergangenen Wochen wurde viel über und im Zusammenhang mit Covid-19 geschrieben. Im Zusammenhang mit Cyberversicherungen wurde insbesondere das Thema "Gefahrerhöhung durch Homeoffice?" intensiv diskutiert. Daher an dieser Stelle nur eine kurze Quintessenz: Die Obliegenheit eine nachträglich vorgenommene Gefahrerhöhung, z.B. durch "Homeoffice" dem Cyberversicherer zu melden, muss nicht zwingend in der Police stehen, sie ergibt sich aus § 23 VVG. Von Thomas Pache.
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