Vermögensschadenhaftpflicht: Auf die richtigen Fragen kommt es an
Herr Sassenbach, Herr Beyer, für etliche Berufsgruppen wie für Vermittler oder auch Rechtsanwälte ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Nun besteht aber auch in anderen Berufen das Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen. Für wen ist denn eine solche Absicherung noch dringend zu empfehlen? Winfried Beyer (WB): Vermögensschäden können insbesondere in Berufsgruppen verursacht werden, in denen beraten, begutachtet oder betreut wird. Das sind zum Beispiel Unternehmensberater, Sachverständige oder Nachlassverwalter.
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