In Kraft: PSV-Schutz mit Lücken für gekürzte Pensionskassenleistungen
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 (Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248) sind der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für Pensionskassen-Rentner und im Übrigen auch die neue versicherungsvertragliche Lösung am 24. Juni 2020 in Kraft getreten.
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