Falsch beraten: Zum Risiko von Vermögensschäden bei beratenden und gutachterlichen Berufen
Im modernen Wirtschaftsleben ist die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um den anwaltlichen Rat eines Rechtsanwaltes oder um steuerliche Gestaltungsfragen, die mit einem Steuerberater besprochen werden. Es geht auch um Dienstleistungen von Unternehmensberatern, Sachverständigen und Gutachtern sowie von Werbeagenturen und Finanzdienstleistern. Gemeinsam ist allen diesen Berufsgruppen ein Haftungsrisiko für eine falsche, nicht oder unvollständig erbrachte Leistung gegenüber ihrem Auftraggeber.
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