Privates Krankentagegeld darf bei Auslandsaufenthalt wegfallen
Gut verdienende Arbeitnehmer, die sich für ein privates Krankentagegeld entschieden haben, sollten während des Leistungsbezugs in jedem Fall auf einen Auslandsurlaub verzichten. Mehr noch: Sogar ein Inlandsurlaub kann den Leistungsanspruch gefährden. Das gilt auch, wenn der Urlaub bei der Versicherungsgesellschaft angemeldet und vom Hausarzt befürwortet wurde.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft