Lebensversicherer: BaFin hebt Beschränkung der Immobilienquoten auf
Regulierte Anleger wie Lebensversicherer oder Pensionskassen bekommen gelockerte Anlagegrenzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Höchstgrenzen bei passiven Überschreitungen der Immobilienquote regulierter Anleger aufgehoben. Die oberste Regulierungsbehörde für den Finanzmarkt teilte mit, dass eine vorübergehende passive Überschreitung der Immobilienquote gemäß § 3 Abs. 5 Anlageverordnung (AnlV) nicht beanstandet wird.
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