PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif
Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln müssen, ein Rückkehrrecht in den Normal- bzw. Ursprungstarif erhalten. Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen.
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