Bestandsübertragung: Vom Junior-Geschäftspartner zum Erpresser
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, ist im privaten Leben ein Grundsatz, den es zu beachten gilt. Aber nicht nur in Ehen, auch unter Gesellschaftern einer Maklergesellschaft steht irgendwann die Trennung an. Mal aus Altersgründen, mal aufgrund von Schicksalsschlägen und manchmal, weil man sich „auseinandergelebt hat“. Damit die Trennung reibungslos klappt, haben viele Gesellschafter untereinander ein „Vorkaufsrecht“ vereinbart.
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