Pensionslasten: Vermittler als Bombenentschärfer
Die Pensionslasten in den Bilanzen vieler Arbeitgeber drohen zu explodieren. Mitverantwortlich dafür ist das dauerhaft niedrige Zinsniveau. Denn seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2010 müssen Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit einem marktnahen Zinssatz bewertet werden, den die Bundesbank festlegt. Ende 2019 lag dieser sogenannte Abzinsungssatz bei 3,04%. Ende des laufenden Jahres wird er auf 2,8% sinken – und Hochrechnungen zufolge bis 2023 weiter auf 1,5%.
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