So gelingt der Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Versicherung - Pfefferminzia.de
Auf A folgt zum Glück nicht immer auch B – im Klartext: Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) mündet nur selten in eine Berufsunfähigkeit (BU). Zugleich gilt: „Dauerhaft kann man nicht arbeitsunfähig bleiben: Entweder man wird wieder gesund genug zum Arbeiten oder mindestens berufsunfähig. Deshalb kann man nicht gleichzeitig arbeitsunfähig und berufsunfähig sein“, erklärt Versicherungsmakler Matthias Helberg. Klar …
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