Behandlungsfehler sorgt für Rekord-Schmerzensgeld und könnte Versicherer wachrütteln
Das Landgericht Gießen hat das Uniklinikum Gießen zu 800.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Obwohl das Urteil (Az.: 5 O 376/18) noch nicht rechtskräftig ist, lobt der Anwalt der Betroffenen die Signalwirkung der Entscheidung – und geht zugleich hart mit den Haftpflichtversicherern der Krankenhäuser ins Gericht. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)