bAV: Optimierungsbedarf vor allem in kleineren und mittleren Betrieben
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Verbreitung der bAV stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: Fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert.
Weiterlesen auf: AssCompact