Münchener Verein: FörderRente für Geringverdiener
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet im Rahmen der bAV nach dem BRSG mit der neuen Deutschen FörderRente nach § 100 EStG Arbeitgebern eine Alternative zur Gehaltserhöhung an. Sie können mithilfe des neuen Tarifs Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen und erhalten dafür nach den Regelungen des § 100 EStG eine unbürokratische Förderung von 30% über das Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoentgelt bis zu 2.200 Euro möglich, unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.
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