Vericherungstipp: Wichtige Klausel bei Gebäudeversicherung beachten
Die so genannte „strenge Wiederherstellungsklausel“ in der Brandschutzversicherung sorgt häufig dafür, dass die Entschädigung im Schadenfall meist nicht so ausfällt wie erwartet. Der Zeitwert des Gebäudes unmittelbar vor dem Brand ist meist niedriger als die Aufwendungen zum Wiederaufbau. Deshalb kommt die Klausel zum Einsatz: Eine Neuwertentschädigung findet nur statt, wenn das Gebäude an derselben Stelle …
Weiterlesen auf: tophotel