Teilzeitklausel in Berufsunfähigkeitsversicherung - Besserstellung gestattet
Christian Dulitz, Produktdesigner der Condor Leben, hat die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Kritik verteidigt, wonach diese gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstoße. Stark vereinfacht seien Abweichungen erlaubt, wenn der Kunde dadurch bessergestellt wird. Rückendeckung gibt es vom Analysehaus Morgen & Morgen. „Teilzeitklausel — gefällt uns!“, schreiben die Analysten in einem Pressetext. weiterlesen
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