Noch mehr Information in der betrieblichen Altersversorgung: Neue Verordnung verkündet
Gerade noch rechtzeitig hatte es das Parlament geschafft die sogenannte EbAV-II-Richtlinie umzusetzen. Die Änderungen traten am 13.01.2019 durch eine Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) inkraft. Unter anderem treffen nun Versicherer (für Direktversicherungen), Pensionskassen und Pensionsfonds umfangreiche neue Informationspflichten für mögliche Anwärter, Anwärter und Rentner. Diese Informationen treten kumulativ zu den bestehenden Informationspflichten (Arbeitsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Pensionsfondsanlageverordnung) hinzu....
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