Ifa-Institut informiert: Neue Informationspflichten in der bAV
Das ifa-Institut (Institut für Finanz- und Aktuarswissenschaften) informiert zu den neuen Informationspflichten in der bAV und fordert Versorgungsträger zur schnellen Umsetzung auf. Denn bereits zu Beginn des Jahres wurde die europäische EbAV-II-Richtlinie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) umgesetzt. Neben Anforderungen an Eigenmittel und Governance wurden auch die Auskunftspflichten an Versorgungsanwärter und -empfänger neu geregelt. Die noch ausstehende Verordnung zu den Informationspflichten (VAG-InfoV) wurde nun Ende Juni veröffentlicht. Diese Verordnung gilt einheitlich für Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen, soweit sie bAV-Leistungen erbringen (Direktversicherungen).
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24