Auch stark gefährdete Immobilien können versichert werden
Immer weniger Bundesländer gewähren finanzielle Soforthilfen nach Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Starkregen. Ab 1. Juli 2019 gilt auch in Bayern: Es gibt keine Soforthilfe mehr aus Steuergeldern, wenn das Gebäude gegen derartige Naturkatastrophen versicherbar gewesen wäre. In Sachsen gilt eine ähnliche Vorschrift bereits seit zwei Jahren.
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