Wer losdüst, ist nicht versichert: Warum Elektro-Roller durch alle Absicherungsraster fallen
Elektro-Roller dürfen bislang nicht am Straßenverkehr teilnehmen – trotzdem sind die kleinen Flitzer immer häufiger auf Bürgersteigen oder Fahrradwegen anzutreffen. Doch so harmlos sie auch wirken: „Bei einer Kollision mit 20 km/h kann es Schwerverletzte geben“, warnt ein Experte von der Unfallforschung der deutschen Versicherer. Auf einen Haftpflichtschutz können sich die Nutzer im Ernstfall nicht berufen. Doch das könnte sich bald ändern.
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