Waidmannsheil – Vom passenden Versicherungsschutz für Jäger
Herr Lengert, Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Gilt dies auch für Personen, die nicht berufsmäßig jagen? Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass man die Jagd nur ausüben darf, wenn man einen ausreichenden Versicherungsschutz hat. Dies gilt für Hobbyjäger wie auch Berufsjäger in Deutschland. Ohne gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen kann kein Jagdschein gelöst werden. Dies soll gewährleisten, dass kein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt.
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