Provisionsdeckel: Fehlanreize wiegen mehr als verfassungsrechtliche Bedenken
Das Bundesfinanzministerium will einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. So steht es nun auch in einem seit Mittwoch vorliegenden Gesetzesentwurf. In einem begleitenden Schreiben steht, dass zu üppige Vergütungen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen zu Fehlanreizen zu Lasten der Verbraucher führen. Sie stünden im Konflikt mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz und der IDD, wo es heißt, dass Vermittler im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln haben. Eine ergebnisoffene Beratung würde durch hohe Provisionen beeinträchtigt.
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