Allianz steht nicht länger für eigenen Lebensversicherer ein
Mitgefangen, mitgehangen: So lautet das Prinzip hinter "Gewinnabführungsverträgen", wie sie zwischen Firmentöchtern und Konzernenmüttern üblich sind. Für die Allianz Deutschland gilt das nach Auflösung dieses Vertrages nicht mehr: Sie muss für Verluste ihrer Lebenstochter nicht mehr geradestehen.
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