Gothaer mit geändertem Regulierungsverhalten bei Nässeschäden
„Bisher sind Nässeschäden aufgrund undichter Fugen bei einer Duschtasse von der Gothaer reguliert worden. Doch jetzt erhalte ich für den Schaden eines Mandanten eine Ablehnung. Ist bekannt, ob die Gothaer ihr Regulierungsverhalten da grundsätzlich geändert hat und ist das überhaupt zulässig?“, fragt ein niedersächsischer Versicherungsmakler in der ‚vt‘-Redaktion an.
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