Immobilienverwalter müssen ab März Berufshaftpflichtversicherung vorweisen
Nach einer Übergangsfrist müssen alle Haus- und Immobilienverwalter ab März 2019 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Ein kommerzielles Portal gibt Tipps, was Immobilienverwalter beim Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen beachten sollten. weiterlesen
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